Reform der Personengesellschaft ab 2024

Durch das Modernisierungsgesetz von Personengesellschaften (MoPeG) ist insbesondere das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit Wirkung ab 1.1.2024 konsolidiert und konsequent am Leitbild
einer auf gewisse Dauer angelegten
Modernisierung des Rechts der Personengesellschaft

Bei den verfahrensrechtlichen Regelungen ist zwingend zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen zu unterscheiden. Das gilt insbesondere bei der Bekanntgabe von Bescheiden über gesonderte und einheitliche
Neue Bilanzierungsgrenzwerte

Unternehmen, die nach Handelsrecht zur Bilanzierung verpflichtet sind, müssen auch für steuerliche Zwecke eine Bilanz erstellen (§ 5 EStG). Bei Unternehmern, die nicht nach Handelsrecht buchführungspflichtig sind, richtet sich die