Steuerkanzlei Bonn / Steuerberater Franz Segieth

Die Grundsätze der Rechtsformwahl wurden in Bonn gelegt

Gesetzlich bestätigte Rechtsformen aus Bonn unterteilen die jeweiligen Unternehmer in Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften. Hierbei geht es unter anderem um künftiges Stammkapital oder der Inanspruchnahme von Krediten. Vor der Festlegung einer Unternehmensform sollten daher die gesetzgebenden Bestimmungen aus Bonn in die Überlegungen der künftigen Rechtsformwahl mit einbezogen werden.

Einzelunternehmer sind Selbstständige, die sich beim Finanzamt anmelden können, aber keiner Rechtsformwahl aus Bonn bedürfen. Deshalb werden Einzelunternehmer nicht in das Handelsregister eingetragen. Dasselbe gilt für die Wahl einer GbR, auch sie erhält keinen Eintrag ins Handelsregister. Denn laut einem Beschluss aus Bonn bedeutet die Bezeichnung GbR eine beschränkte Form von Gesellschaftern, die oftmals aus einem unkomplizierten Zusammenschluss interessierter Kleingewerbetreibender oder Freiberuflern besteht. Für diese unabhängige Unternehmensform wurde in Bonn festgelegt, dass mindestens zwei Gründer für die Erzielung eines geschäftlichen Zwecks vorhanden sein müssen. Eine einfache Buchhaltung reicht aus. Die GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und stellt in der Regel eine Personengesellschaft ohne juristische Person dar. Der Nachteil ist die umfangreiche Haftung. Geht etwas schief, haftet jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen bis zur Pfändungsgrenze, um den entstandenen Schaden zu begleichen.

Eine GbR mit höheren Umsätzen wird in Bonn automatisch der OHG zugeordnet

Eine OHG ist eine offene Handelsgesellschaft und kann im Falle eines höheren Umsatzes aus der GbR entstehen. Diese maßgebliche Umsetzung aus Bonn regelt die beständige Rechtsformwahl der OHG automatisch und erstellt einen pflichtgebundenen Eintrag in das Handelsregister. Hier haften die einzelnen Gesellschafter ebenfalls in unbeschränkte Form, was durchaus ein Vorteil sein kann. In Bonn erreichte man dadurch eine solide Rechtsformwahl, die den Ruf einer hohen Kreditwürdigkeit bei Investoren und Banken genießt. Für die Gewerbeanmeldung einer OHG sowie deren kostenpflichtiger Eintrag ins Handelsregister werden Gebühren fällig. Bei einer OHG als Rechtsformwahl muss eine doppelte Buchführung sowie ein Jahresabschluss über die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden.

Die Rahmenbedingungen der KG wurden in Bonn festgelegt

Eine KG ist eine Kommanditgesellschaft, die eine Personengesellschaft darstellt und zumindest von zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden kann. Bei dieser Rechtsformwahl haftet einer der Gesellschafter unbeschränkt sowie der weitere Gesellschafter in einer beschränkten Haftung. Eine KG kann ohne Mindestkapital gegründet werden. Allerdings haften die Komplementäre mit ihrem Privatvermögen, was sich nachteilig auswirken kann.

Die UG wurde laut Gesetz aus Bonn für einen Existenzgründer mit wenig Kapital geschaffen.

Für die Rechtsformwahl einer UG reicht ein Stammkapital von 1 Euro aus, um ein Dienstleistungsunternehmen oder ein Gewerbe als Einzelperson zu gründen. In diesem Fall gibt es nur einen geschäftsführenden Gesellschafter. Dieser muss 25 % des Jahresüberschusses in eine Kapitalrücklage einbringen, wobei das Ziel ein Eigenkapital von 25.000 Euro ist. Eine Haftungsbeschränkung gilt bei dieser Rechtsformwahl für das Gesellschaftsvermögens. Das Privatvermögen ist in der Regel von einer Haftung ausgeschlossen. Eine UG ist für junge Unternehmen eine gute Möglichkeit, einen Einstieg in eine der GmbH ähnelnde Rechtsformwahl zu finden. Ist das notwendige Stammkapital für eine GmbH vorhanden, ist der Wechsel von der UG zu einer GmbH ohne großen Aufwand möglich.

In Bonn gab es viele Befürworter für eine GmbH

Für die Eröffnung einer GmbH wird ein Stammkapital von 25.000 Euro benötigt. Die Rechtsformwahl von Kapitalgesellschaften beruhen oftmals auf der GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hier bilden Geschäftsführer sowie Gesellschaftsversammlung die GmbH. Ein oder mehrere Geschäftsführer leiten die Gesellschaft und besitzen die Vertretungsmacht nach innen und außen. Die in Bonn verabschiedete Rechtsformwahl zählt mitunter zu der populärsten Gesellschaftsform vieler Gründer. Schließlich ist durch die beschränkte Haftung jegliches Privatvermögen geschützt. Weiterhin gibt es strenge Auflagen durch die zuständigen Finanzbehörden, die wiederum für eine erhöhte Kreditwürdigkeit sorgen.