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Steuerberater
Franz Segieth

Elektronische Kassen: Mitteilungspflicht bis 31.7.2025

Vor dem 1.7.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind den Finanzbehörden bis zum 31.7.2025 mitzuteilen. Systeme, die ab dem 1.7.2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.

Wann eine Vorfälligkeitsentschädigung abziehbar ist

Vorfälligkeitsentschädigungen und die hiermit zusammenhängenden Bearbeitungskosten sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar. Das ist der Fall, wenn ein Darlehen, das zur Finanzierung

Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren

Wer aufgrund der Abrechnung eines Bescheids des Finanzamts insgesamt weniger als 3 € zu zahlen hat, kann diese Kleinbeträge unabhängig von ihrer Fälligkeit erst dann entrichten, wenn unter derselben Steuernummer Ansprüche von

Offenlegung des Jahresabschlusses

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen elektronisch offenzulegen: Das heißt, Rechnungslegungsunterlagen sind zu veröffentlichen oder zu hinterlegen. Die Rechnungslegungsunterlagen sind der Stelle, die das

Digitales Einreichen von Belegen

Belege können künftig direkt beim Erstellen der elektronischen Steuererklärung in Mein ELSTER online hinterlegt werden. Das Finanzamt kann diese dann bei Bedarf unkompliziert per Mausklick abrufen. So werden Rückfragen durch die

Neue Richtsatzsammlung veröffentlicht

Das BMF hat die neueste Richtsatzsammlung veröffentlicht, die auf die Daten des Jahres 2023 basiert (LINK zur Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023). Sie ist ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, um Umsätze und Gewinne

Elektronische Kasse: Mitteilungspflichten

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sind elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen (§ 146a AO). Die betroffenen Systeme werden

Steuerbescheid: Korrektur nach Außenprüfung

Die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache, die (wenn sie dem Finanzamt nachträglich bekannt werden) zur