Steuerkanzlei Bonn / Steuerberater Franz Segieth

Reform der Personengesellschaft ab 2024

Durch das Modernisierungsgesetz von Personengesellschaften (MoPeG) ist insbesondere das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit Wirkung ab 1.1.2024 konsolidiert und konsequent am Leitbild

einer auf gewisse Dauer angelegten

Modernisierung des Rechts der Personengesellschaft

Bei den verfahrensrechtlichen Regelungen ist zwingend zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen zu unterscheiden. Das gilt insbesondere bei der Bekanntgabe von Bescheiden über gesonderte und einheitliche

Neue Bilanzierungsgrenzwerte

Unternehmen, die nach Handelsrecht zur Bilanzierung verpflichtet sind, müssen auch für steuerliche Zwecke eine Bilanz erstellen (§ 5 EStG). Bei Unternehmern, die nicht nach Handelsrecht buchführungspflichtig sind, richtet sich die