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Steuerberater
Franz Segieth

Anschaffungskosten: Änderung der Wertverhältnisse

Ausgangspunkt für die Bestimmung der Anschaffungskosten ist der tatsächlich gezahlte Einkaufspreis zum Anschaffungszeitpunkt (Tag des Erwerbs), der auf der entsprechenden Eingangsrechnung ausgewiesen wird. Bei der Anschaffung von einem

Anschaffungskosten: unangemessene Höhe

Die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands sind dann unangemessen hoch, wenn ein Teil der Anschaffungskosten nach der allgemeinen Verkehrsauffassung die angemessene Höhe der Anschaffungskosten übersteigt. Handelsrechtlich ist

Nutzungsverbot Firmen-PKW für Privatfahrten

Der Bundesfinanzhof bestätigt das Prinzip, dass auch bei einem ausdrücklichen vereinbarten vertraglichen Privatnutzungsverbot mit dem alleinigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer die Vermutung besteht, dass er einen Firmenwagen,

Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht (Entwurf)

Das Bundesfinanzministerium hat einen neuen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts veröffentlicht. Der Entwurf

Erweiterte Förderung von E-Autos

Der Kauf von Elektroautos wurde in der Vergangenheit mehrfach gefördert, abgeschafft beziehungsweise drastisch geändert. Der großzügige Umweltbonus wurde gestrichen. Auch für Plug-in-Hybridfahrzeuge wurden die staatlichen

Firmen-Pkw bei Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften gibt es Fallgestaltungen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Einkommen- und Umsatzsteuer.

Der Gesellschafter erwirbt das Fahrzeug, das er sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke nutzt.

Pauschbeträge 2026 für unentgeltliche Wertabgaben

Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 (= Sachentnahmen) festgesetzt. Vorteil dieser pauschalen Sätze ist, dass der Unternehmer die Höhe der Sachentnahmen nicht selbst mühsam ermitteln muss.

Gestaltungsmöglichkeit Sonderabschreibung

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann neben der linearen oder degressiven Abschreibung die 40%ige Sonderabschreibung beansprucht werden (vor dem 1.1.2024: 20%). Die 40%ige Sonderabschreibung, die in einem