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Franz Segieth

Fahrtkosten eines Teilzeitstudenten

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Fahrtkosten eines nicht erwerbstätigen Teilzeitstudenten zwischen seiner Wohnung und seinem Studienort in vollem Umfang als abzugsfähige Werbungskosten anerkannt werden. Sie sind nicht auf die

Neues Musterformular für energetische Maßnahmen

Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die mit der Steuererklärung einzu-reichende Bescheinigung

Begünstigte Bonuszahlungen bis 150 €

Gesetzliche Krankenkassen gewähren auf der Grundlage von § 65a SGB V Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten. Die einkommensteuerrechtliche Behandlung dieser Geldprämien war bereits mehrfach Gegenstand

Abzug von Unterhaltszahlungen

Für Jahre ab 2025 gilt, dass ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen nur durch Banküberweisung anerkannt wird. Soweit bisher auch andere Zahlungswege zugelassen waren, wie z. B. die Mitnahme von Bargeld bei

Auslandsreisen: neue Pauschbeträge für 2025

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht, die ab dem 1.1.2025 gelten. Hier

E-Rezept: Wie Krankheitskosten ab 2025 nachzuweisen sind

Nach dem bisher nicht geänderten § 64 Abs. 1 EStDV hat der Steuerpflichtige den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und

Höherer Abzug bei Kinderbetreuungskosten ab 2025

Kinderbetreuungskosten können ab 2025 zu 80%, höchstens jedoch bis 4.800 € je Kind (bis 2024: zu zwei Drittel, höchstens jedoch bis 4.000 € je Kind) als Sonderausgaben abgezogen werden. Begünstigt sind Dienstleistungen

Förderung von Photovoltaikanlagen ab 2025

Die Befreiung von der Ertragsteuer bestimmter Photovoltaikanlagen gilt für natürliche Personen, Mitunternehmerschaften und Körperschaften. Duch das Jahressteuergesetz 2024 wurde nun § 3 Nr. 72 EStG geändert, indem die