Vereinssteuerrecht in Bonn – Mit Experten auf der sicheren Seite
Vereine aus Bonn aufgepasst: Das Thema „Steuer“ ist eine komplizierte Angelegenheit. Und für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Was viele nicht wissen ist, dass sich neben Selbstständigen auch Vereine häufig mit dem Fiskus auseinandersetzen müssen. Denn bei Vereinen greift das sogenannte Vereinssteuerrecht. Wie dieses genau aufgebaut ist, wann Vereine von der Steuer befreit sind und warum es für Vereine aus Bonn sinnvoll sein kann, Steuerexperten aus Bonn hinzuzuziehen, lesen Sie im folgenden Artikel.
Was genau das Vereinssteuerrecht ist
Ob im Bereich Sport, Tiere oder Soziales: Vereine gibt es viele. Sie gehören zu den Eckpfeilern unserer Gesellschaft. Doch auch Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig. Welche Steuern in welcher Höhe fällig werden, ist im sogenannten Vereinssteuerrecht geregelt. Laut dem Vereinssteuerrechtwerden Ertragsteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) dann fällig, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben 45.000 Euro im Jahr erreichen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Vereine Einnahmen im gemeinnützigen Bereich (Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Fördermittel) erhalten. Dann müssen diese nämlich nicht versteuert werden.
Bei der Besteuerung von Vereinen aus Bonn unterscheidet das Finanzamt im Vereinssteuerrecht vier Steuerbereiche:
* gemeinnütziger Bereich
* Vermögensverwaltung
* Zweckbetrieb
* wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Wenn es um die Art der Steuer geht, lässt sich sagen, dass für das Finanzamt im Bereich Vereinssteuerrecht folgende Steuerarten relevant sind:
* Körperschaftssteuer
* Gewerbesteuer
* Umsatzsteuer
* Lohnsteuer
* Kfz-Steuer
* Lotterie-Steuer
* Grunderwerbssteuer
In welchen Fällen Vereine aus Bonn laut Vereinssteuerrecht keine Steuern zahlen müssen
Eine Steuerbefreiung bis zu einer bestimmten Grenze sieht das Vereinssteuerrecht vor, wenn der Verein gemeinnützige Zwecke erfüllt, keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt oder die Umsatzgrenze nicht überschreitet. Folgende Vereinsarten können beispielsweise als gemeinnützig gelten:
* Förderung der Jugend- und Altenhilfe
* Förderung von Kunst und Kultur
* Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
* Förderung von Wissenschaft und Forschung
Vereine aus Bonn und Umgebung, die sich selbst zu den gelisteten gemeinnützigen Vereinen zählen, können demnach beim zuständigen Finanzamt eine Freistellung beantragen. Doch beachtet werden sollte, dass erst bei Zustimmung und Bestätigung seitens des Finanzamtes die Gemeinnützigkeit offiziell beantragt werden kann. Vereine erhalten dann vom Finanzamt einen vorläufigen Freistellungsbescheid.
Anschließend schreibt das Vereinssteuerrecht vor, dass Vereine dem Fiskus alle drei Jahre eine sogenannte Gemeinnützigkeitserklärung abgeben müssen. Dieses Dokument muss auch eingereicht werden, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird.
Doch auf Nummer sicher gehen Führungskräfte von Vereinen aus Bonn und Umgebung, wenn diese sich einen Experten auf dem Gebiet Vereinssteuerrecht mit ins Boot holen.
Beim Thema Vereinssteuerrecht einen Spezialisten aus Bonn hinzuziehen
Gründer von Vereinen müssen sich mit vielen Fragen auseinandersetzen. Zu diesen gehören:
* Wie funktioniert die Erstellung einer Vereinsbuchhaltung?
* Wie erfolgt die Steuerplanung?
* Auf was muss bei der Erteilung von Spendenbescheinigungen geachtet werden?
* Was genau im Verein ist steuerpflichtig? Und welche Dinge sind steuerbefreit?
Es gibt viele Fallstricke im Bereich Vereinssteuerrecht. Im schlimmsten Fall können Fehler zu hohen Steuernachzahlungen sowie zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. Auch können durch Unwissenheit wertvolle Steuervorteile nicht richtig ausgeschöpft werden. Die Folge ist, dass Vereine häufig hohe Summen Geld verschenken.
Sinnvoll ist es daher, einen Experten aus Bonn und Umgebung hinzuzuziehen. Denn dieser kann Führungskräften in der Vereinsvorstandschaft beim Thema Vereinssteuerrecht helfen.
Beispielsweise können wir Sie als Experten aus Bonn mit langjähriger Erfahrung in unterschiedlichen steuerlichen Bereichen professionell zu Ihrer Situation beraten. Auch nehmen wir Kontakt zu den zuständigen Finanzämtern auf, wenn dies erforderlich ist. Mit unserem breitgefächerten Know-how sorgen wir für eine optimale Nutzung aller Optionen des
Vereinssteuerrechts. Folgende Leistungen bieten wir für Sie als Experten aus Bonn an:
* spezielle Finanzbuchhaltung
* Lohnabrechnungen
* Jahresabschluss
* Klärung von Fragen zum Thema Gemeinnützigkeit
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Vereine generell steuerpflichtig sind. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können diese von der Steuerpflicht komplett oder teilweise befreit werden. Mit den richtigen Experten zum Thema Vereinssteuerrecht aus Bonn können Stolpersteine umgangen werden.