Steuerkanzlei Bonn / Steuerberater Franz Segieth

Impressum

Vereinssteuerrecht Euskirchen – Mit Experten auf Nummer sicher gehen

 

Steuern können eine komplizierte Angelegenheit sein und sind für viele Menschen häufig ein Buch mit sieben Siegeln. Während es gang und gäbe ist, dass Selbstständige und Unternehmer sich mit dem Thema Steuern auseinandersetzen müssen, ist hingegen weniger bekannt, dass auch Vereine aus Euskirchen häufig mit dem Fiskus in Berührung kommen und je nachdem Steuern abführen müssen. Denn für Vereine gibt es das sogenannte Vereinssteuerrecht. Wann Steuern für Vereine fällig werden und warum es sinnvoll sein kann, Steuerexperten aus Euskirchen hinzuzuziehen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Wissenswertes über das Vereinssteuerrecht

Das Vereinssteuerrecht regelt, welche Steuern in welcher Höhe fällig werden. Allgemein werden laut Gesetz Ertragsteuern fällig, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben 45.000 Euro im Jahr erreichen. In diesem Fall müssen auch Vereine aus Euskirchen Steuern zahlen. Das Vereinssteuerrecht unterscheidet hier zwischen vier Steuerbereichen:

* gemeinnütziger Bereich
* Vermögensverwaltung
* Zweckbetrieb
* wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

Es gibt auch verschiedene Arten von Steuern, die für Vereine aus Euskirchen relevant sind. Zu diesen gehören:

* Körperschaftssteuer
* Gewerbesteuer
* Umsatzsteuer
* Kfz-Steuer
* Grunderwerbssteuer

Wann Vereine keine Steuern zahlen müssen

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, in denen Vereine laut Vereinssteuerrecht keine Steuern zahlen müssen. Beispielsweise bei folgenden Punkten:

* Geschäftsbetrieb ist nicht wirtschaftlich
* Umsatzgrenze wird nicht überschritten
* Verein erfüllt gemeinnützige Zwecke

Vereine, die sich selbst als gemeinnützig ansehen, können beim zuständigen Finanzamt eine Steuerfreistellung beantragen.

Doch Vorsicht: Das Vereinssteuerrecht sieht auch vor, dass Vereine aus Euskirchen alle drei Jahre eine sogenannte Gemeinnützigkeitserklärung abgeben müssen, auch wenn keine Steuererklärung abgegeben wird.

Hilfe von Experten aus Euskirchen nutzen

Wie man sieht, gibt es viele Stolpersteine im Bereich Vereinssteuerrecht zu beachten. Fehler können hier zu hohen Steuernachzahlungen führen. Es ist daher ratsam, einen Experten auf diesem Gebiet hinzuzuziehen. Ein Steuerexperte aus Euskirchen und Umgebung kann Vereinen bei steuerrechtlichen Fragen helfen und wertvolle Beratung z. B. bei den Themen Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnungen und Jahresabschluss leisten.