Steuerkanzlei Bonn – Professionelle Steuerberatung für Privatleute und Unternehmer
Damit der Staat und die Kommunen ihre öffentlichen Aufgaben wahrnehmen können, müssen Sie jährlich Ihre Steuern bezahlen. Eine gute Steuerberatung unterstützt Sie, wenn die Steuerlast so niedrig wie möglich ausfallen soll.
Nehmen Sie gerne zu Ihrer Steuerkanzlei in Bon Kontakt auf, wenn Sie als Privatperson oder als Unternehmer an einer optimalen Steuergestaltung interessiert sind und Ihre Pflichten gegenüber dem Finanzamt termingerecht erfüllt sehen möchten.
Steuerkanzlei Bonn – Gute Beratung für Ihre privaten Steuern
Privat werden Sie mit dem Thema Steuern konfrontiert, wenn Sie Ihre jährliche Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Der Fiskus interessiert sich aber auch für Sie, wenn ein Erblasser Sie in einem Testament bedacht hat oder Sie zu seinen gesetzlichen Erben gehören.
In beiden Fällen bietet Ihnen Ihre Steuerkanzlei in Bonn eine umfassende steuerliche Beratung an.
Kompetente Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung
Erzielen Sie Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit oder suchen Sie den Rat Ihrer Steuerkanzlei in Bonn als Vermieter oder Kapitalanleger, müssen Sie den deutschen Fiskus an Ihren Einnahmen beteiligen.
Sind Sie als Arbeitnehmer tätig, werden Sie nur in wenigen Fällen vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine jährliche Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Warum sich eine Antragsveranlagung lohnt und was sich dahinter genau verbirgt, erfahren Sie bei einem Gespräch mit einem kompetenten Berater der Steuerkanzlei Bonn.
Die Steuerkanzlei Bonn unterstützt Sie auch gerne, wenn Sie eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie vermieten. Lassen Sie sich erklären, in welchen Fällen Sie bei der Vermietung eines Gewerbegrundstücks zur Umsatzsteuer optieren sollten und wann die Kleinunternehmerregelung die bessere Wahl ist.
Damit Sie auch als Rentner nicht Ihre steuerlichen Pflichten versäumen, kümmert sich Ihre Steuerkanzlei in Bonn um die Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung, wenn Ihre Rentenzahlungen den Grundreibetrag übersteigen oder Sie Einkünfte aus einer anderen Steuerart (z. B. Vermietung) deklarieren müssen.
Erbschaftsteuerangelegenheiten – Ihre Steuerkanzlei in Bonn ist der passende Ansprechpartner
Wurden Sie als Nachlassempfänger in einem Testament bedacht oder gehören Sie zum Kreis der gesetzlichen Erben, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Nutzen Sie die Kompetenz und die Erfahrung, die Ihnen Ihre Steuerkanzlei in Bonn bietet. Wir kümmern uns um die Ermittlung eines reellen Verkehrswerts für eine Immobilie und ermitteln die Nachlassverbindlichkeiten, die Ihre Erbschaftsteuerschuld mindern.
Steuerkanzlei Bonn – Professionelle Unterstützung für Unternehmen
Umfassende Existenzgründungsberatung
Ihre Steuerkanzlei in Bonn gibt Ihnen eine umfassende Existenzgründungsberatung an die Hand. Lassen Sie sich von uns erklären, in welchen Fällen Sie von der Gründung einer GmbH profitieren und welche Steuern Sie zahlen müssen, wenn Sie sich zum Betrieb eines Einzelunternehmens entscheiden.
Damit Sie Ihre Unternehmensentscheidungen nach einem festen Fahrplan vornehmen können, ist Ihre Steuerkanzlei in Bonn Ihnen auch gerne bei der Erstellung eines Businessplans behilflich.
Laufende Finanz- und Lohnbuchführung
Zu Ihren steuerlichen Pflichten als Unternehmer gehören eine Finanzbuchhaltung und eine Lohnbuchhaltung die mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind.
Beauftragen Sie Ihre Steuerkanzlei in Bonn, sehen wir uns für eine rechtskonforme Umsetzung der Grundsätze verantwortlich, die der Gesetzgeber allen buchführungspflichtigen Unternehmern auferlegt. Das Imparitätsprinzip beachten wir ebenso wie wir die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens planmäßig abschreiben. Ist es mit Handelsrecht und Steuerrecht vereinbar, nehmen wir Sonderabschreibungen vor.
Übertragen Sie Ihrer Steuerkanzlei in Bonn die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung, sehen wir unsere Aufgabe in einer korrekten Abrechnung Ihrer Löhne. Dabei achten wir darauf, dass ein geldwerter Vorteil versteuert wird und die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers wegfällt, wenn die Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Jahresabschlusserstellung und Steuerdeklaration
Damit Ihr Finanzamt die Steuern festsetzen kann, müssen Sie als Unternehmer zwei wichtige Voraussetzungen schaffen. Zum einen ermitteln Sie Ihren Gewinn und zum anderen deklarieren Sie Ihre betrieblichen Steuern.
Für Sie als bilanzierungspflichtiger Unternehmer erstellt Ihre Steuerkanzlei in Bonn einen Jahresabschluss, der aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Haben Sie für Ihr Unternehmen als Rechtsform eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, Limited oder Unternehmergesellschaft) gewählt, fügt Ihre Steuerkanzlei in Bonn die weiteren gesetzlichen Bestandteile hinzu. Dies sind der Anhang und der Lagebericht.
Müssen Sie keine Bilanz erstellen, ermitteln Sie Ihren Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben. Auch hier sieht sich Ihre Steuerberatung in der Pflicht.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Eine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung zählt Ihre Steuerkanzlei in Bonn ebenfalls zu den Aufgaben, die wir gerne für Sie leisten. Mit unserem fachlichen Blick auf die Zahlen Ihres Unternehmens erkennen wir die Schwachstellen und die Stellschrauben, an denen Sie drehen müssen, um die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens optimal zu steigern.
Ausgehend von der betriebswirtschaftlichen Auswertung, die wir Ihnen monatlich zur Verfügung stellen analysieren wir Ihre Einnahmen und Ausgaben. Steigerungspotenziale erkennt der Berater Ihrer Steuerkanzlei in Bonn dabei ebenso wie Liquiditätsengpässe und nicht profitable Investitionen.
Spezielle Fragen zum GmbH-Recht
Die GmbH ist die Rechtsform des Mittelstands. Die Steuerkanzlei in Bonn bietet Ihnen als GmbH-Geschäftsführer oder Anteilseigner eine umfassende steuerliche Beratung an. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie wissen möchten, wie es nach der Gründung Ihrer GmbH weitergeht. Was sollten Sie als Fremdgeschäftsführer bei einer Tantieme-Vereinbarung beachten und wie sieht die Besteuerung eines geldwerten Vorteils aus. Wann können Sie eine Gewinnausschüttung vornehmen und welche Voraussetzungen müssen Sie dafür schaffen.
Benötigen Sie fachliche Unterstützung bei der Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens, erweist sich Ihre Steuerkanzlei in Bonn ebenso als erfahrener Ansprechpartner wie bei der Offenlegung des Jahresabschlusses.
Damit Sie als Geschäftsführer nicht die Verantwortung für eine in Insolvenz geratene GmbH übernehmen müssen, können Sie im Vorfeld eine solide Basis schaffen. Überlassen Sie Ihrer Steuerkanzlei in Bonn die laufende Buchführung und die Erstellung des Jahresabschlusses, weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin, wenn Ihre GmbH in die Krise geraten sollte, und zeigen Ihnen Wege auf, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung rechtzeitig zu vermeiden.
Als Privatperson können Sie Ihren Vorteil aus einer guten Steuerberatung ebenso ziehen, wie als Freiberufler oder Anteilseigner an einer GmbH.
Lassen Sie sich bei der Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung von unserer Steuerberatung unterstützen, erklären wir Ihnen gerne, warum Sie diese bei Ihrem Finanzamt einreichen sollten, obwohl Sie nicht dazu verpflichtet wären.
Kommen Sie als Gewerbetreibender oder als Freiberufler zu unserer Steuerkanzlei in Bonn, fertigen wir Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und Ihren Jahresabschluss an. Sie profitieren außerdem von einer umfassenden betriebswirtschaftlichen Beratung. Finden Sie als Existenzgründer den Weg zu uns, erfahren Sie von uns, in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen starten sollten.