Steuerkanzlei Bonn / Steuerberater Franz Segieth

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Private Steuererklärung in Rheinbach: Für Arbeitnehmer, Vermieter und Selbstständige

 

Sie sind Vermieter oder selbstständig tätig? Dann müssen sie eine private Steuererklärung in Rheinbach abgeben. Aber auch als Arbeitnehmer kann es sich für Sie lohnen, wenn Sie freiwillig eine private Steuererklärung in Rheinbach abgeben.

Nehmen Sie unsere professionelle Unterstützung an, sorgen wir nicht nur dafür, dass Sie keine wichtige Abgabefrist verpassen. Wir beraten Sie umfassend, damit Ihre Steuerlast so gering wie möglich ausfällt.

Private Steuererklärung in Rheinbach für Arbeitnehmer

Haben Sie kein Kurzarbeitergeld bezogen und stehen auf Ihrer Lohnsteuerkarte keine Steuerfreibeträge, müssen Sie in der Regel keine private Steuererklärung in Rheinbach abgeben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, dass Ihr Finanzamt Ihnen Steuern zurückerstattet. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie im vergangenen Jahr hohe Werbungskosten geltend machen konnten.

Erfahren Sie durch unsere Beratung, ob sich die Abgabe einer privaten Steuererklärung lohnt und wie Sie eine Antragsveranlagung durchführen.

Private Steuererklärung in Rheinbach für Vermieter

Als Vermieter einer Immobilie erzielen Sie steuerpflichtige Vermietungseinkünfte. Diese Einkünfte ermitteln sich durch Gegenüberstellung der Mieteinnahmen und der Werbungskosten.

Nutzen Sie unseren Rat, damit Sie alle Kosten in die Einkünfteermittlung einbeziehen, die mit der Vermietungstätigkeit in Zusammenhang stehen. Wir sind Ihnen auch behilflich bei der Erstellung der Anlage V, die zu Ihrer privaten Steuererklärung gehört.

Private Steuererklärung in Rheinbach für Selbstständige

Sie üben eine freiberufliche Tätigkeit aus und verdienen im Jahr mehr als 410 Euro. Dann sind Sie gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Den für die Steuerveranlagung erforderlichen Gewinn ermitteln Sie durch eine Einnahmenüberschussrechnung. Hierbei stellen Sie Ihre Betriebsausgaben und Ihre Betriebseinnahmen gegenüber. Was zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben gehört und warum Sie einen Bewirtungsaufwand nicht in voller Höhe steuerlich geltend machen können, erfahren Sie, wenn Sie uns die Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten anvertrauen.

Sie interessieren sich für unser Angebot und möchten, dass wir Ihre private Steuererklärung in Rheinbach in unsere Hände nehmen? Dann nehmen Sie gerne schriftlich oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. Wir geben Ihre private Steuererklärung in Rheinbach pünktlich ab und minimieren Ihre Steuerlast.