Private Steuererklärung in Euskirchen: Rechtssicher, korrekt termingerecht
Sie sind Vermieter oder haben im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld in Euskirchen bezogen? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre private Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Welchen Termin müssen Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung in Euskirchen beachten?
Als Arbeitnehmer in Euskirchen müssen Sie in der Regel keine private Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen. Müssen aber bestimmte Sachverhalte – wie z. B. der Bezug von Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld – berücksichtigt werden, geben Sie eine private Steuererklärung ab, um sich zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen.
Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Immobilie in Euskirchen vermieten oder mit einer freiberuflichen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr verdienen. Um Ihre Pflicht gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen, hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Abgabefrist verankert. Hiernach muss Ihre private Steuererklärung des Vorjahres spätestens bis zum 31. Juli des aktuellen Jahres dem Finanzamt vorliegen. Anderenfalls drohen ein Verspätungszuschlag oder andere Sanktionen.
Private Steuererklärung freiwillig in Euskirchen einreichen: Warum es sich lohnen kann?
Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine private Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt Euskirchen einzureichen, kann sich die Abgabe für Sie lohnen. Dies gilt besonders, wenn Sie im Vorjahr hohe Werbungskosten hatten, weil Sie z. B. einen längeren Arbeitsweg hatten oder andere höhere Aufwendungen geltend machen können.
Lassen Sie sich gerne von uns beraten, um zu erfahren, inwieweit Sie aus der freiwilligen Abgabe Ihrer privaten Steuererklärung einen Nutzen ziehen können. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Anfertigung und fühlen uns für die Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt zuständig.
Möchten Sie Ihre private Steuererklärung freiwillig abgeben, müssen Sie nicht auf die gesetzliche Abgabefrist achten. Wegen einer vierjährigen Festsetzungsfrist, können Sie Ihre Steuererstattung auch noch für mehrere Vorjahre beim Finanzamt beantragen. Vierjährige Festsetzungsfrist bedeutet, dass eine Steuerveranlagung nach vier Jahre nicht mehr möglich ist.
Beispiel: Zum 31. Dezember 2022 läuft die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuererklärung 2018 aus.
Unsere Steuerkanzlei in Euskirchen steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie eine private Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Besuchen Sie uns gerne, wenn Sie erfahren möchten, welche Vorteile Ihnen die freiwillige Abgabe einer privaten Steuererklärung bringt.