Lohnbuchhaltung in Rheinbach – Festgehälter, Baulohn und Minijobs
Wenn Sie als Unternehmer Mitarbeiter zur Unterstützung einstellen, müssen Sie sich eingehend mit dem Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht auseinandersetzen und monatlich eine Lohn- und Gehaltsabrechnung durchführen. Für die Abgabe der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt und der Beitragsnachweise an die Krankenkassen müssen Sie feste Fristen einhalten.
Lassen Sie sich von der Lohnbuchhaltung in Rheinbach unterstützen, wenn Sie den festen Fokus auf Ihr Tagesgeschäft richten möchten.
Lohnbuchhaltung in Rheinbach für Festangestellte
Lohnbuchhaltung in Rheinbach für Festangestellte bedeutet, dass wir neben der monatlichen Erstellung der Gehaltsabrechnungen auch ein Statusfeststellungsverfahren durchführen, um zu die Sozialversicherungspflicht Ihres Geschäftsführers zu überprüfen. Lassen Sie sich von unserer Lohnbuchhaltung in Rheinbach dabei unterstützen, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung stellen möchten und deshalb ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Lohnbuchhaltung in Rheinbach auf Stundenlohnbasis und im Baulohn
Unsere Lohnbuchhaltung in Rheinbach übernimmt auch Lohnabrechnungen, die auf Stundenlohnbasis erfolgen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Baulohn, die wir für das Bauhauptgewerbe und das Baunebengewerbe zur Verfügung stellen. Zu unseren Leistungen zählen die folgenden Punkte:
Wir übernehmen die regelmäßigen Meldungen an die Institution der SOKA-Bau. Die Lohnbuchhaltung in Rheinbach ermittelt den ZVK-Beitrag und die Winterbeschäftigungsumlage.
Wir beantragen für Ihre Beschäftigten das Saison-Kurzarbeitergeld und führen die Korrespondenz mit der Agentur für Arbeit.
Wir führen alle im Baulohn erforderlichen Sofortmeldungen durch.
Wir übernehmen die Einträge in die Arbeitszeitkonten und fühlen uns auch für die Kalendariumserfassung zuständig.
Im Zusammenhang mit der Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen erhalten Sie von der Lohnbuchhaltung in Rheinbach alle relevanten Auswertungen. Bei Fragen zu einzelnen Sachverhalten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Lohnbuchhaltung in Rheinbach für Minijobber
Beschäftigen Sie einen Mitarbeiter in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge und pauschale Lohnsteuer an die Minijobzentrale abführen. Beauftragen Sie unsere Rheinbacher Lohnabteilung, nehmen wir die An- und Abmeldungen Ihrer Minijobber vor und führen die monatlichen Abrechnungen pünktlich durch.
Das Angebot der Lohnbuchhaltung in Rheinbach richtet sich auch an Sie, wenn Sie eine Haushaltshilfe privat beschäftigen und diese bei der Minijobzentrale angemeldet haben.