Steuerkanzlei Bonn / Steuerberater Franz Segieth
Lohnbuchhaltung Euskirchen – Besondere Aspekte bei Lohnsteuer und Sozialversicherung
Führen Sie eine Lohnbuchhaltung in Euskirchen müssen Sie besondere Aspekte berücksichtigen, die sich auf die Höhe der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeitrag auswirken kann.
Lohnbuchhaltung in Euskirchen – die Besteuerung eines geldwerten Vorteils
Stellt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für private Fahrten nutzen kann, handelt es sich aus steuerlicher Sicht um einen geldwerten Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil muss von dem Arbeitnehmer im Rahmen der Lohnbuchhaltung in Euskirchen versteuert werden. Als Bemessungsgrundlage orientiert sich das Finanzamt an dem Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung.
Der geldwerte Vorteil wird in der Lohnbuchhaltung in Euskirchen mit 1 % des Bruttolistenpreises versteuert. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein elektronisches betriebenes Kfz, verringert sich die Bemessungsgrundlage auf 0,5 %.
Lohnbuchhaltung in Euskirchen – das Statusfeststellungsverfahren
Mit dem Statusfeststellungsverfahren überprüft der Deutsche Rentenversicherungsträger, ob ein Berufstätiger selbstständig arbeitet oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. Die Überprüfung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer beantragt werden. Dies bietet sich z. B. an, wenn der Geschäftsführer einer GmbH mit seinen Bruttoeinnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung liegt. Ist der Geschäftsführer selbstständig tätig, liegt keine Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vor. Es handelt sich um einen sozialversicherungsfreien Arbeitnehmer.
Kommt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung zu dem Ergebnis, dass ein abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegt, besteht in der Sozialversicherung Versicherungspflicht.
Lohnbuchhaltung in Euskirchen – ab dem 01.01.2022 gilt eine neue Freigrenze
Möchte ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer über den arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitslohn hinaus etwas zuwenden, kann er diesem bei der Lohnbuchhaltung in Euskirchen einen monatlichen Essens- oder Warengutschein zukommen lassen. Das Steuerrecht spricht in diesem Fall von einem Sachbezug. Liegt der gesamte Wert dieses Sachbezugs im Monat unter der Grenze von 44 Euro, fällt für den Arbeitnehmer keine zusätzliche Steuer an. Diese Grenze hat der Gesetzgeber zum 01. Januar 2022 auf 50 Euro angehoben.
Möchten Sie sich bei der Beachtung besonderer Aspekte der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterstützen lassen, sind wir Ihnen gerne behilflich.