Lohnbuchhaltung Euskirchen – Finanzamt und Krankenkassen zufriedenstellen
Haben Sie zur Unterstützung Ihres Unternehmens einen oder mehrere Mitarbeiter eingestellt, müssen Sie sich um eine korrekte und termingerechte Lohnbuchhaltung in Euskirchen kümmern. Wer an Ihrer Lohnbuchhaltung in Eiskirchen interessiert ist, erfahren Sie hier.
Lohnbuchhaltung in Euskirchen – Ihre Mitarbeiter können pünktlich über Ihr Geld verfügen
Eine Lohnbuchhaltung in Euskirchen erfordert nicht nur eine korrekte Ermittlung der monatlichen Bezüge Ihrer Mitarbeiter. Sie müssen die Tantiemen Ihres Geschäftsführers korrekt ermitteln und den geldwerten Vorteil eines Angestellten korrekt versteuern. Darüber hinaus erwarten Ihre Mitarbeiter, dass sich das Geld pünktlich auf ihrem Konto befindet. Möchten Sie sich lieber auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und diese Aufgabe an fachlich versierte Personen abgeben, wenden Sie sich gerne an uns.
Wir gewährleisten eine korrekte und pünktliche Lohnbuchhaltung in Euskirchen. Nachdem wir alle persönlichen Daten erfasst haben, kümmern wir uns auch um einzelne Berechnungen, wie z. B. die Ermittlung eines geldwerten Vorteils oder die Auswertung der Reisekostenabrechnung eines Mitarbeiters.
Schließlich sorgen wir dafür, dass die Nettoauszahlungsbeträge pünktlich bei Ihren Mitarbeitern ankommen.
Lohnbuchhaltung in Euskirchen – Das Finanzamt wartet auf die Lohnsteueranmeldung
Eine pünktliche Lohnbuchhaltung in Euskirchen stellt nicht nur Ihre Mitarbeiter zufrieden. Das Lohnsteuerrecht verlangt, dass Sie auch gegenüber dem Finanzamt Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen. Hierzu zählt in erster Linie die Einreichung der Lohnsteueranmeldung bis zum zehnten Tag des Folgemonats. Bei einem Versäumnis dieser Frist ist das Finanzamt berechtigt, einen Versäumniszuschlag gegen Sie festzusetzen. Auch die rechtzeitige Bezahlung der Lohnsteuer steht in Ihrer Verantwortung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Arbeitgeber für die ausstehenden Lohnsteuerbeträge in Haftung genommen werden kann. Andernfalls kann das Finanzamt gegen Sie einen Säumniszuschlag festsetzen.
Lohnbuchhaltung in Euskirchen – Die Korrespondenz mit den Krankenkassen
Schließlich müssen sie im Rahmen Ihrer Lohnbuchhaltung in Euskirchen die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte beachten. Hierzu zählen die regelmäßigen Meldungen bei den jeweiligen Krankenkassen und die termingerechte Erstellung der Beitragsnachweise. Auch die Krankenkassen sind berechtigt ein Versäumnis mit einem Säumniszuschlag zu belegen.
Für einen guten Umgang mit den Sozialversicherungsträgern pflegen wir eine gute Korrespondenz zu den einzelnen Krankenkassen.