Steuerkanzlei Bonn / Steuerberater Franz Segieth

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat den Solidaritätszuschlag auch 30 Jahre nach dessen Einführung noch für verfassungsgemäß erklärt. Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 als Ergänzungsabgabe gemäß Art.

Neue Steuerentlastungen und Kindergelderhöhungen

Das Steuerfortentwicklungsgesetz, dem der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt hat, enthält Erhöhungen für die Jahre 2025 und 2026 für

die steuerliche Freistellung des Existenzminimums,
das Kindergeld und
den

Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz am 18.10.2024 zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit

Ergänzung zu E-Rechnungen ab 1.1.2025

Das BMF hat nach dem Entwurf seines Schreibens vom 13.6.2024 (III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007) zur E-Rechnung jetzt sein (vorläufig) abschießendes Schreiben veröffentlicht. Die bereits erläuterten grundlegenden Ausführungen

Neu: Wirtschafts-Identifikationsnummern

Bei jedem wirtschaftlich Tätigen (§ 139a Absatz 3 AO) wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer für jede einzelne seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten, jeden seiner Betriebe sowie für jede seiner Betriebstätten um ein

Zweites Jahressteuergesetz 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant milliardenschwere steuerliche Entlastungen. Folgendes ist bisher bekannt:

Reform bei den Steuerklassen
Die Steuerklassenkombination 3 und 5 bei Eheleuten und Lebenspartnern soll künftig wegfallen.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen bei Hochwasserschäden

Durch das Hochwasser Geschädigte sollen durch steuerliche Hilfsmaßnahmen entlastet werden. Nach der Mitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 5.6.2024 handelt es sich hierbei u.a. um folgende Sachverhalte.

Stundungs-

Wachstumschancengesetz: noch keine Einigung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21.2.2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Danach würde das Entlastungsvolumen statt 7 nur noch 3,2 Milliarden Euro betragen.

Das