Steuerkanzlei Bonn / Steuerberater Franz Segieth

 Bilanzen Köln

 

Lassen Sie Ihre Bilanzen in Köln professionell erstellen

Auch in Köln ist das Erstellen von Bilanzen für viele Unternehmen Pflicht. Wer nicht gerade über ausgeprägte buchhalterische Fähigkeiten verfügt, steht dabei jedoch vor einer großen Herausforderung, denn Bilanzen sind immer eine recht komplizierte und komplexe Angelegenheit. Zwar verfügen vor allem die großen Unternehmen in Köln häufig über eine interne Buchhaltungsabteilung, die sich dieser Aufgabe kompetent und gründlich annimmt. Kleinere Betriebe und solche ohne interne Buchhaltung benötigen für die Erstellung von Bilanzen aber in der Regel professionelle Hilfe. Diese Hilfe bekommen Sie von uns. Wir stehen Ihnen für Ihre Bilanzen in Köln mit maximaler Erfahrung und einem Höchstmaß an Kompetenz zur Verfügung. Mit uns haben Sie die Gewissheit, dass alle Angaben absolut korrekt sind und sämtliche Fristen exakt eingehalten werden. Wir übernehmen alle Aufgaben, die mit Bilanzen und Jahresabschlüssen in Verbindung stehen, gemäß den Anforderungen des Gesetzgebers und stehen Ihnen selbstverständlich auch für eventuelle Fragen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Des Weiteren können Sie bei uns fachmännische Beratungen in Anspruch nehmen.

Jetzt Unterstützung für Ihre Bilanzierung in Köln anfragen!
Sie leiten ein Unternehmen im Raum Köln und möchten Ihre Bilanzen künftig in die Hände von Experten legen? Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail gerne einen Termin mit uns! Gemäß § 5b EStG (Einkommenssteuergesetz) besteht seit einiger Zeit auch für Bilanzen in Köln die Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung. Wir sprechen dabei von der sogenannten E-Bilanz. Sie soll einen automatischen Datenabgleich ermöglichen und erleichtert den Finanzbehörden Plausibilitätskontrollen. Die Übermittlung in elektronischer Form ist für all jene Betriebe Pflicht, die Bilanzen führen. Dazu gehören unter anderem Kapitalgesellschaften, Forst- und Landwirte mit selbstständigem Handelsgewerbe, Kaufleute nach dem HGB, falls im Hinblick auf den Umsatz beziehungsweise Gewinn keine Grenzwerte unterschritten werden, aber auch Kleinunternehmer und Freiberufler, wenn diese sich freiwillig für das Bilanzieren entschieden haben.