Steuerkanzlei Bonn / Steuerberater Franz Segieth

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Bilanzen Euskirchen – Gut beraten von der Eröffnungsbilanz bis zur Schlussbilanz

 

Bilanzen Euskirchen bedeutet für Sie, dass wir Sie von Ihrer Eröffnungsbilanz bis zur Schlussbilanz kompetent beraten und die Bilanzen nach den Vorschriften der GOBD erstellen. Profitieren Sie außerdem von einer termingerechten Übermittlung Ihrer Bilanzen in Euskirchen an das zuständige Finanzamt.

Eröffnungsbilanz

Sie haben Ihr Gewerbe gerade eröffnet? Gemäß § 240 Absatz 1 HGB müssen Sie zunächst eine Eröffnungsbilanz aufstellen. Hierbei stehen Ihnen die Berater von Bilanzen Euskirchen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bei uns erfahren Sie z. B., wie Sie Ihr Stammkapital als GmbH-Gesellschafter korrekt in Ihrer Eröffnungsbilanz verbuchen.

Ergänzungsbilanz

Firmieren Sie als Personengesellschaft, müssen Ihre Bilanzen in Euskirchen, um Ergänzungsbilanzen erweitert werden, wenn einer der folgenden Sachverhalte zutrifft:

Innerhalb der Personengesellschaft kommt es zu einem Gesellschafterwechsel

Ein Mitunternehmer bringt einen Teilbetrieb in die Personengesellschaft ein

Sie bringen ein Grundstück oder andere Wirtschaftsgüter in die Personengesellschaft ein.

Bilanzen Euskirchen unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Ergänzungsbilanz. Hier erfahren Sie auch, wie sich die Ergänzungsbilanz auf Ihr steuerliches Ergebnis auswirkt.

Sonderbilanz

Haben Sie Sonderbetriebsvermögen, müssen Sie Ihren Bilanzen in Euskirchen eine Sonderbilanz beifügen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Sonderbilanz und ermitteln Ihr Sonderbetriebsergebnis. Dieses deklarieren wir anschließend in Ihrer privaten Einkommensteuererklärung.

Schlussbilanz

Der Gesetzgeber fordert in § 240 HGB auch, dass Sie zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einer Schlussbilanz aufstellen. Setzen Sie sich mit Bilanzen Euskirchen in Verbindung sind Ihre Aktiva und Passiva bei uns in den besten Händen. Wir schreiben das Anlagevermögen nach den amtlichen AfA-Tabellen ab und beachten bei der Bewertung der Forderungen und der Schulden das Höchstwertprinzip und das Niederstwertprinzip.

Abschließend fertigen wir aus Ihrer Schlussbilanz die betrieblichen Steuererklärungen und übersenden diese an das Finanzamt.

Sie haben ein Gewerbe eröffnet und müssen eine Eröffnungsbilanz errichten? Oder Sie sind an einer aussagekräftigen Schlussbilanz am Ende eines jeden Geschäftsjahres interessiert. Wenden Sie sich für eine kompetente Beratung gerne an uns. Wir erstellen alle Bilanzen in Euskirchen.

Sollten Sie darüber hinaus an einer weiteren bilanzrechtlichen Beratung interessiert sein, sprechen Sie uns gerne an.