Steuerkanzlei Bonn / Steuerberater Franz Segieth

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Buchführung in Euskirchen: Von der Buchführungspflicht bis zur Bilanz

 

Jeder Unternehmen, der nach den Vorgaben des Handelsrechts ein Handelsgewerbe betreibt, ist zur Erstellung einer Buchführung in Euskirchen verpflichtet. Neben dem regelmäßigen Führen der Bücher ist der Handelsgewerbetreibende auch dazu verpflichtet, am Ende eines Geschäftsjahres eine Bilanz zu erstellen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

[h2]Buchführung Euskirchen: Wer muss diese Verpflichtung erfüllen?[/h2]

Ihre Buchführung in Euskirchen müssen alle Unternehmer erstellen lassen, die nach den handelsrechtlichen Bestimmungen die Kaufmannseigenschaft besitzen und bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten.

Dies gilt auch, wenn Sie zunächst als Kleingewerbetreibender gestartet sind und nach einigen Jahren eine bestimmte Unternehmensgröße erreicht haben. Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne, wenn Sie sich an uns wenden.

[h2]Buchführung Euskirchen: Welche Aufgaben sind zu erledigen?[/h2]

Zu den Hauptaufgaben gehören die Erstellung der Buchführung und die Erstellung einer Bilanz in Euskirchen. Damit Sie mit keinen Sanktionen rechnen müssen, sorgen wir für eine termingerechte Abgabe.

[h2]Buchführung Euskirchen: Warum sie auch einem Nichtbilanzierer Vorteile bringt[/h2]

Sind Sie als Arzt, Architekt oder Rechtsanwalt tätig, üben Sie einen freien Beruf aus. In diesem Fall unterliegen sie nicht den Bestimmungen des Handelsrechts. Ihnen steht es aber frei, freiwillig Bücher zu führen und eine Bilanz zu erstellen.

Entschließen Sie sich Ihre Buchführung freiwillig in Euskirchen erstellen zu lassen, profitieren Sie von dem Vorteil, dass Sie einen transparenten Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens haben. Sie erkennen schneller, warum Ihre Umsätze stagnieren oder an welchen Schrauben Sie drehen müssen, um Kostentreiber zu erkennen und zu eliminieren.

Sie möchten Ihre Buchführung zuverlässig in Euskirchen erledigen lassen? Unabhängig davon, ob Sie ein gewerbliches Einzelunternehmen führen, Teilhaber einer OHG sind oder als Geschäftsführung einer GmbH fungieren, können Sie uns mit dieser Aufgabe betrauen.

Sind Sie nicht zu einer Buchführung in Euskirchen verpflichtet, erfahren Sie von uns, welche Vorteile sich ergeben, wenn Sie freiwillig Ihre Bücher führen. Am Ende des Jahres informieren wir Sie über Ihre Steuerlast und mit welchen bewertungsrechtlichen Möglichkeiten Sie diese optimieren können.