Bilanzen Rheinbach – Unterstützung bei EÜR und Jahresbilanz
Haben Sie sich als Freiberufler selbstständig gemacht, müssen Sie Ihrem Finanzamt jährlich eine Einnahmenüberschussrechnung vorlegen. Benötigten Sie für Ihre Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresabschluss erstellen, der mindestens aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Wenden Sie sich an Bilanzen Rheinbach, unterstützen wir Sie als Freiberufler oder als Gewerbetreibender.
Einnahmenüberschussrechnung und Anlage EÜR
Als Freiberufler ermitteln Sie den Gewinn für Ihr Unternehmen durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben. Bilanzen Rheinbach zeigt Ihnen auf, welche Einnahmen Sie deklarieren müssen und welche Aufwendungen Sie als betrieblich veranlasst gewinnmindernd absetzen können. Bilanzen Rheinbach erläutert Ihnen wie sich die Aufnahme eines Darlehens gewinnmindernd auswirkt und wie Sie eine Mietzahlung behandeln, die Sie erst im Folgemonat leisten.
Außerdem steht Bilanzen Rheinbach Ihnen für alle Fragen zur Seite, die mit der Übernahme des Zahlenwerks in die Anlage EÜR zu tun haben.
Bilanz und GuV
Hat Ihr Finanzamt Sie dazu aufgefordert, eine Buchführung zu erstellen, sind Sie auch zur Anfertigung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses verpflichtet. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen möchten, wie Sie die Anschaffung eines neuen Pkws in der Bilanz berücksichtigen und welche Angaben Sie in der Gewinn- und Verlustrechnung machen müssen.
Bilanzen Rheinbach erstellt für Sie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Selbstverständlich beinhaltet unserer Service auch, dass wir notwendige Rückstellungen innerhalb der Bilanz bilden und dass wir die dazugehörigen Steuererklärungen korrekt und pünktlich bei dem zuständigen Finanzamt einreichen.
Besonderheiten beim GmbH-Abschluss
Bilanzen Rheinbach unterstützt Sie auch, wenn die zusätzlichen Aspekte eines GmbH-Abschlusses bedacht werden müssen. Außer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gehören zu dem Jahresabschluss ein Anhang und der Lagebericht. Wir zeigen Ihnen auf, welche Informationen aus dem Anhang hervorgehen und wie der Lagerbericht aussehen soll.
Gene übernehmen Bilanzen Rheinbach auch die Offenlegungspflichten, die Sie als GmbH-Geschäftsführer erfüllen müssen. Wir übermitteln Ihren Jahresabschluss termingerecht an den elektronischen Bundesanzeiger.
Nehmen Sie gerne zu Bilanzen Rheinbach Kontakt auf, wenn wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer Jahresbilanz weiterhelfen können.