Telefon

0228 – 943780

Geschäftszeiten

Mo - Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 15:00 Uhr

Steuerberater
Franz Segieth

Steuervorteil nutzen mit Erholungsbeihilfen

Urlaubsgeld und Erholungsbeihilfen sind zwei unterschiedliche Zahlungen an Arbeitnehmer, die auch unterschiedlich zu behandeln sind. Bei der Zahlung von

Urlaubsgeld handelt es sich um Arbeitslohn, der unabhängig von seiner Höhe dem

Aktivrente für Selbständige

Den 2.000 €-Freibetrag gibt es bekanntlich nur für Rentner, die einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nachgehen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat jetzt in seiner Mitgliederzeitschrift „Der Steuerzahler“ über einen Fall

Urlaubsansprüche beim Minijob

Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das gilt auch für Minijobber und zwar unabhängig davon, ob die Beschäftigung im gewerblichen Bereich oder in einem Privathaushalt ausgeübt

Arbeitnehmer: Längerfristige Auswärtstätigkeiten

Es gibt verschiedene Situationen und Anlässe, in denen der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum auswärts tätig ist. Zunächst muss festgestellt werden, ob am neuen Tätigkeitsort auch eine neue erste

Reisekosten: Abrechnung bei Nachtschichten

Die Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit können nicht mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Steuerlich dürfen bei einer Auswärtstätigkeit

Entgelttransparenz: Auswirkungen der EU-Richtlinie

Nach der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, diese bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung beabsichtigt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie allerdings erst bis Anfang 2027 in

Telefon: steuerfreie Nutzung durch Arbeitnehmer

Darf der Arbeitnehmer die Telekommunikationseinrichtungen seines Arbeitgebers kostenlos auch privat nutzen, ist der geldwerte Vorteil gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Erstattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwendungen für

Prämienkonto: kein steuerfreier Sachbezug

Das Finanzgericht hat entschieden, dass monatlichen Einzahlungen des Arbeitgebers auf ein soge-nanntes „Prämienkonto“ nicht als steuerfreie "Sachbezüge" anerkannt werden können.

Praxis-Beispiel:
Der Arbeitgeber