Steuerkanzlei Bonn / Steuerberater Franz Segieth

Die Nutzungsüberlassung einer Wohnung an die Mutter bzw. Schwiegermutter ist keine Selbstnutzung durch die Eigentümer. Beim Verkauf dieser Wohnung kann daher mangels Selbstnutzung eine Steuerbefreiung nicht in Anspruch genommen werden.

Praxis-Beispiel:
Die miteinander verheirateten Ehegatten überließen eine Wohnung, die ihnen gehörte, an die Mutter bzw. Schwiegermutter. Nach deren Ableben veräußerten die Ehegatten die Wohnung und machten für den hieraus erzielten Gewinn eine Steuerbefreiung wegen Selbstnutzung geltend.

Der BFH lehnte dies ab. Gewinne aus Grundstücksverkäufen sind grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft (= Spekulationsgeschäft) steuerpflichtig, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie innerhalb von zehn Jahren stattfinden. Die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Steuer bei einer Selbstnutzung der Immobilie greift jedoch nur dann ein, wenn die Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst oder einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt wird. Keine Selbstnutzung liegt dagegen vor, wenn eine Wohnung an die Mutter bzw. Schwiegermutter überlassen wird.

Quelle:BFH | Urteil | IX R 13/23 | 25-09-2023