Die Grundsätze der Rechtsformwahl wurden in Bonn gelegt
Gesetzlich bestätigte Rechtsformen aus Bonn unterteilen die jeweiligen Unternehmer in Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften. Hierbei geht es unter anderem um künftiges Stammkapital oder der Inanspruchnahme von Krediten. Vor der Festlegung einer Unternehmensform sollten daher die gesetzgebenden Bestimmungen aus Bonn in die Überlegungen der künftigen Rechtsformwahl mit einbezogen werden.
Einzelunternehmer sind Selbstständige, die sich beim Finanzamt anmelden können, aber keiner Rechtsformwahl aus Bonn bedürfen. Deshalb werden Einzelunternehmer nicht in das Handelsregister eingetragen. Dasselbe gilt für die Wahl einer GbR, auch sie erhält keinen Eintrag ins Handelsregister. Denn laut einem Beschluss aus Bonn bedeutet die Bezeichnung GbR eine beschränkte Form von Gesellschaftern, die oftmals aus einem unkomplizierten Zusammenschluss interessierter Kleingewerbetreibender oder Freiberuflern besteht. Für diese unabhängige Unternehmensform wurde in Bonn festgelegt, dass mindestens zwei Gründer für die Erzielung eines geschäftlichen Zwecks vorhanden sein müssen. Eine einfache Buchhaltung reicht aus. Die GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und stellt in der Regel eine Personengesellschaft ohne juristische Person dar. Der Nachteil ist die umfangreiche Haftung. Geht etwas schief, haftet jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen bis zur Pfändungsgrenze, um den entstandenen Schaden zu begleichen.
Eine GbR mit höheren Umsätzen wird in Bonn automatisch der OHG zugeordnet
Eine OHG ist eine offene Handelsgesellschaft und kann im Falle eines höheren Umsatzes aus der GbR entstehen. Diese maßgebliche Umsetzung aus Bonn regelt die beständige Rechtsformwahl der OHG automatisch und erstellt einen pflichtgebundenen Eintrag in das Handelsregister. Hier haften die einzelnen Gesellschafter ebenfalls in unbeschränkte Form, was durchaus ein Vorteil sein kann. In Bonn erreichte man dadurch eine solide Rechtsformwahl, die den Ruf einer hohen Kreditwürdigkeit bei Investoren und Banken genießt. Für die Gewerbeanmeldung einer OHG sowie deren kostenpflichtiger Eintrag ins Handelsregister werden Gebühren fällig. Bei einer OHG als Rechtsformwahl muss eine doppelte Buchführung sowie ein Jahresabschluss über die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden.Die Rahmenbedingungen der KG wurden in Bonn festgelegt
Eine KG ist eine Kommanditgesellschaft, die eine Personengesellschaft darstellt und zumindest von zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden kann. Bei dieser Rechtsformwahl haftet einer der Gesellschafter unbeschränkt sowie der weitere Gesellschafter in einer beschränkten Haftung. Eine KG kann ohne Mindestkapital gegründet werden. Allerdings haften die Komplementäre mit ihrem Privatvermögen, was sich nachteilig auswirken kann.